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Der Einmalbetrag

Kolpingmitglieder haben die Möglichkeit anstelle ihrer Mitgliedsbeiträge eine einmalige Zustiftung an die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland zu zahlen, den so genannten Einmalbetrag

Vom regulären Mitgliedsbeitrag, sowie dem Ortsbeitrag ist das Mitglied danach  lebenslang befreit; an der Mitgliedschaft an sich ändert sich sonst nichts.

Der Einmalbetrag Flyer zum Download

  • "Der Einmalbeitrag ist für mich eine Möglichkeit zu zeigen, dass ich das Engagement des Verbandes großartig finde und dieses auch langfristig unterstützen möchte."

  • "Wir leben Kolping in der fünften Generation. Als gelernte Bankkaufleute wissen wir, dass sich der Einmalbetrag dauerhaft für unsere Kolpingsfamile auszahlt."

  • "Der Einmalbetrag ist für uns eine nachhaltige Möglichkeit die vielfältige und lebendige Jugendarbeit in unserer Kolpingsfamilie langfristig abzusichern."

Der Einmalbetrag beläuft sich auf 1.800 Euro und fließt in das Vermögen der Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland ein. Jährlich werden feste Summen aus den Erträgen der Stiftung (Kapitalstock Einmalbeträge) an die Kol­pingsfamilie der Stiftenden, den Diözesanverband und das Kolpingwerk Deutschland ausgezahlt.

Der Zuschuss an die Kolpingsfamilien wird dabei immer zuerst bedient und hat Vorrang. Die Zustif­tung durch den Einmalbetrag besteht dauerhaft; die Einmalbetragszahlenden unterstützen also ihre Kolpingsfamilie sogar über den Tod hinaus.

Die Zahlung kann auch in Raten innerhalb von drei Jahren erfolgen. Die Beitragsfreistellung erfolgt mit Zahlung der letzten Rate.

Der Einmalbetrag ist steuerlich absetzbar. Mitglieder erhalten automatisch eine Zuwen­dungsbescheinigung für das Finanzamt. Wird der Einmalbetrag verschenkt, zum Beispiel wenn Eltern die Zustiftung für ihre Kinder über­weisen, so wird die Zuwendungsbestätigung immer auf die Person ausgestellt, die beitrags­frei gestellt wird.

Spendenkonto

Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland
IBAN: DE13 3705 0299 0000 1268 61

Mit der Zustiftung eines Einmalbetrages in Höhe von 1.800 Euro an die Gemeinschaftsstiftung wird jedes Mitglied ab dieser Zeit beim Kolpingwerk Deutschland beitragsfrei gestellt. Solche Einmalbeträge fließen in diesen Kapitalstock der Gemeinschaftsstiftung. 

Mit den Erträgen wird die Arbeit der Kolpingsfamilien, der Diözesanverbände und des Kolpingwerkes Deutschland gefördert. Die Kolpingsfamilien erhalten für einen Einmalbetragszahlenden einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 15 Euro, die Diözesanverbände 7,92 Euro und das Kolpingwerk Deutschland 20,88 Euro. 

Übersteigen die Erträge des Kapitalstocks "Einmalbeträge" diese Zuschüsse, wird der überzählige Betrag einer freien Rücklage zugeführt. Diese freie Rücklage erhöht die Erträge des Kapitalstocks "Einmalbeträge" in kommenden Jahren oder dient zum Ausgleich geringerer Erträge der Vermögensverwaltung bei der jährlichen Bezuschussung. 

Die Erträge des Kapitalstocks "Einmalbeträge" werden einmal jährlich im Juli des Jahres nach Prüfung und Testat des Jahresabschlusses der Gemeinschaftsstiftung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausgezahlt. Der Kapitalstock "Einmalbeträge" beläuft sich zum Stichtag 31.12.2022 auf 1.546.925,00 € Euro.

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Svenja Thomas

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